Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Richtlinie zur Energiesparberatung vor Ort erlassen.
Die wesentlichen Neuerungen ab 1.März 2015:
Höchstzuschuss beträgt dann für:
- Drei oder mehr Wohneinheiten 1100.-€ (bisher 500.-€)
- Ein-oder Zweifamilienwohnhäuser 800.-€ (bisher 400.-€)
Beratung für gleiches Objekt nach 4 Jahren (bisher 8 Jahre) wieder förderbar.
Ausweitung auf Gebäude für die bis zum 31.Januar 2002 Bauantrag gestellt wurde.(Bisher bis 31.12.94)